!!Auf dem gesamten Gelände des Sporthafen´s besteht Leinenzwang!!
Ab Sonntag, den 3. April 2022 sieht die Niedersächsische Corona-Verordnung keine Regelungen für Gewerbebetriebe in der Beherbergung mehr vor.Allen Gästen empfehlen wir eigenverantwortlich eine Mund-Nasen-Bedeckung (mind. eine medizinische Maske) insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personen aufkommen zu tragen.einen Abstand von mind. 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhaltenHygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu ergreifen